Das Berufsbild des

Wiener Rauchfangkehrers

Die Anforderungen

Der Lehrberuf Rauchfangkehrer/-in ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich auszuführen:

  1. Überprüfen und Reinigen von Feuerungsanlagen und Verbrennungseinrichtungen,
  2. Überprüfen und reinigen von Luft- und Dunstfängen,
  3. Erkennen von Mängeln an Feuerungsanlagen,
  4. Anfertigen von Arbeitsskizzen und Verwendungsmöglichkeiten der verschiedenen Fangbaustoffe unter Berücksichtigung der einschlägigen Baubestimmungen,
  5. Maßnahmen zur ersten und erweiterten Löschhilfe sowie des vorbeugenden Brandschutzes,
  6. Überprüfen von Feuerstätten auf Wirtschaftlichkeit (Abgasverluste) und Emissionen und Abfassen eines Berichtes,
  7. Ab- und Aufmontieren von Verbindungsleitungen zum Lösen von Brennereinrichtungen und Überprüfung der Dichtheit von außen,
  8. Einwirken auf rationelle Energieverwendung bei der Planung und während des Betriebes von Feuerungsanlagen.

Ausbildungsverlauf - während allen Lehrjahren

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe sowie Meß- und Prüfgeräte.

Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten und Lagerung.

Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen Maschinen und der technischen Betriebs- und Hilfsmittel.

Meßarbeiten in Rauch- und Abgasfängen, Verbindungsstücken und Feuerstätten.

Überprüfen und Reinigen von Luft- und Dunstleitungen sowie Luft- und Dunstfängen im Hinblick auf sich darin sammelnde brennbare Rückstände.

Kenntnis des Aufbaues, der Wirkungsweise und der Einregelierung von Feuerstätten, Verbindungsstücken, Fängen, Luft- und Dunstleitungen sowie der Wärmeverteilung.

Reinigen, Kehren und Überprüfen von Fängen, Verbindungsstücken, Lüftungsleitungen und ähnlichen Einrichtungen.

Reinigen, Kehren und Überprüfen von Feuerstätten für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe und deren Verbindungsstücke.

Anwenden von einschlägigen Meßinstrumenten.

Kenntnis der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der bau- und feuerpolizeilichen, umweltschützenden und energieeinsparenden Bestimmungen.

Kenntnis über vorbeugenden Brandschutz sowie über die Maßnahmen zur Bekämpfung von Bränden.

Kenntnis über Arten der Sanierung von Fängen.

Energie- und Umweltschutzberatung.

Führen von Kundengesprächen.

Kenntnis über den betrieblichen Umweltschutz und die Möglichkeit der fachgerechten Entsorgung der im Betrieb verwendeten Werk- und Hilfsstoffe.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen ( 9 und 10 BAG).

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit.

Grundkenntnisse der aushangspflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Es wird darauf hingewiesen, daß für die Zulassung zur Lehre eine Aufnahmeprüfung abzulegen ist.

Für nähere Auskünfte stehen Ihnen gerne unser Sekretariat bzw. unser Lehrlingsbetreuer zur Verfügung. Gesprächstermin nach Vereinbarung.

Ausbildungsverlauf - lehrjahrsspezifisch

1. Lehrjahr

  • Grundkenntnisse der Öl- und Gasbrennertechnik
  • Anfertigen von Arbeitsskizzen
  • Grundkenntnisse der einschlägigen physikalischen Grundlagen der Wärme- und Strömungslehre; Grundlagen der Fangtechnik
  • Grundkenntnisse der Eigenschaften, Verwendung u. umweltschonenden Verfeuerung verschiedener Brennstoffe

1. und 2. Lehrjahr

  • Grundkenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes, der Symbole sowie der einschlägigen Meß-, Regel- und Steuergeräte von Feuerungsanlagen

2. Lehrjahr

  • Kenntnis der Öl- und Gasbrennertechnik sowie Dichten von Anschlußverbindungen
  • Anfertigen von Arbeitsskizzen
  • Grundkenntnisse der berufsspezifischen Anwendung von rechnergestützten Systemen

2. und 3. Lehrjahr

  • Lesen von Bauzeichnungen bezüglich Feuerungsanlagen und Lüftungsanlagen
  • Erkennen von Mängeln und Abfassen von Mängelmeldungen und technischen Berichten (Befund- und Meßprotokoll)
  • Untersuchen und Überprüfen von Fängen und ähnlichen Einrichtungen, Lüftungsleitungen sowie Verbindungsstücken hinsichtlich der bau- und feuerpolizeilichen Ausführung
  • Kenntnis der einschlägigen Grundstoffe und Verbindungen bei der Verbrennung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt
  • Kenntnis über Feststellung und Behebung von Gefahren oder Mängeln an Feuerungsanlagen
  • Kenntnis von physikalischen und strömungstechnischen Grundlagen von Fängen und Lüftungen
  • Kenntnis der Eigenschaften, Verwendung und umweltschonenden Verfeuerung verschiedener Brennstoffe

3. Lehrjahr

  • Durchführen von Dichtheitsproben
  • Lesen von Brandschutz- und Installationszeichnungen
  • Meßtechnische Überprüfung von Feuerstätten hinsichtlich Umweltschutz und Energieeinsparung
  • Kenntnisse der berufsspezifischen Anwendung von rechnergestützten Systemen und deren Anwendung

Lehrlingsbetreuer

Kurt SCHMÖLZ

Lehrlingsbetreuer Stellvertreter

Michael WALTER

Landesinnung der Wiener Rauchfangkehrer
1030 Wien, Rudolf- Sallinger Platz 1

Tel.: 01/ 514 50 - 2275