Informationen
zur Hauptkehrung
Einmal jährlich findet in jedem Wohnhaus eine Hauptkehrung (=HK) bzw. Hauptüberprüfung (=HÜ) statt. Hierbei überprüft der Rauchfangkehrer die Feuerstätten, auch Gasfeuerstätten wie z.B. Durchlauferhitzer, Kombithermen, Gasöfen, auf ihre Funktionstüchtigkeit sowie auf bau- und feuerpolizeiliche Mängel.
Alle Ihre Feuerstätten samt Rauch- und Abgasrohre sowie Putztürchen müssen frei zugänglich sein. Auch derzeit nicht in Betrieb stehende Feuerstätten müssen ebenfalls auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden.
Eine gewisse Staubentwicklung bei der Kehrung ist unvermeidbar, daher empfehlen wir Ihnen, die Einmündungsstellen (auch bei Gasfeuerstätten) rechtzeitig abzudichten. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung ist Ihnen Ihr Rauchfangkehrer gerne dabei behilflich.
Diese Termine sind am Beginn des Jahres auf der im Haus angeschlagenen Kehrtabelle gekennzeichnet. Etwa eine Woche vor dem Termin wird durch einen gesonderten Anschlag neuerlich darauf hingewiesen.
Sie sollten an dem verlautbarten Hauptkehrungstermin anwesend sein. Die Rauchfangkehrer sind bemüht, Ihre notwendige Anwesenheit so kurz wie möglich zu halten. Sollten Sie den Termin dennoch versäumen, so besteht die Möglichkeit die Überprüfung am nächsten Kehrtermin (diesen ersehen Sie auf der Kehrtabelle im Haus) ohne Mehrkosten nachholen zu lassen. Grundsätzlich werden die Überprüfungen vormittags durchgeführt. Wenn Sie einige Tage vor dem Termin bei Ihrem Rauchfangkehrer anrufen, können sie eine genaue Zeit vereinbaren.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Überprüfung an einem von Ihnen gewählten Termin durchzuführen. (Dies wäre allerdings kostenpflichtig.)
Bei Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Anwesenheitspflicht ist der Rauchfangkehrer verpflichtet, die Behinderung der vorgeschriebenen Arbeiten der Magistratsabteilung 68 (Feuerwehr) zu melden.